Javascript ist nicht aktiviert. Bitte aktivieren Sie Javascript.
Regeln für die Vergabe von Pseudonymen

Bei der Auswahl des Pseudonyms müssen folgende Regeln eingehalten werden:

  • Das Pseudonym muss mindestens 3 Zeichen lang sein.
  • Das Pseudonym darf maximal 20 Zeichen lang sein.
  • Das Pseudonym darf beinhalten: Buchstaben, Zahlen, Bindestriche, Unterstriche.
    Alle anderen Zeichen und Sonderzeichen dürfen nicht verwendet werden.
  • Das Pseudonym darf nicht aus einer E-Mail- oder Internetadresse bestehen.
  • Das Pseudonym darf nicht Rechte Dritter – insbesondere keine Namens- oder Markenrechte – verletzen.
  • Das Pseudonym darf nicht gegen die guten Sitten verstoßen.