Regeln für die Vergabe von Pseudonymen
Bei der Auswahl des Pseudonyms müssen folgende Regeln eingehalten werden:
- Das Pseudonym muss mindestens 3 Zeichen lang sein.
- Das Pseudonym darf maximal 20 Zeichen lang sein.
- Das Pseudonym darf beinhalten: Buchstaben, Zahlen, Bindestriche, Unterstriche.
Alle anderen Zeichen und Sonderzeichen dürfen nicht verwendet werden. - Das Pseudonym darf nicht aus einer E-Mail- oder Internetadresse bestehen.
- Das Pseudonym darf nicht Rechte Dritter – insbesondere keine Namens- oder Markenrechte – verletzen.
- Das Pseudonym darf nicht gegen die guten Sitten verstoßen.